Zeugentüchtigkeit

Zeugentüchtigkeit
Zeugentüchtigkeit,
 
die Fähigkeit zur sachlich richtigen Wiedergabe von Beobachtungen im Rahmen der gerichtlichen Wahrheitsfindung. Die allgemeine Zeugentüchtigkeit, die sich auf die kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten einer Person bezieht, hat wegen der Möglichkeit absichtliche Falschaussagen als Beurteilungsgrundlage der Zeugentüchtigkeit an Bedeutung verloren; die spezielle Zeugentüchtigkeit beruht auf bestimmten Kenntnissen, die mit den jeweiligen Vorgängen in Zusammenhang stehen, und wird aus der Aussage der Person sowie ihrer Vorgeschichte und ihrem Verhalten entnommen. Im Unterschied zur Zeugentüchtigkeit bezieht sich die Glaubwürdigkeit auf die Frage der Wahrscheinlichkeit der korrekten Wahrnehmung, Erinnerung und Wiedergabe von Ereignissen. Von besonderer Bedeutung ist die Beurteilung der Zeugentüchtigkeit und Glaubwürdigkeit von Kindern und Jugendlichen vor Gericht, die individuell und zum Teil unter Hinzuziehung von Sachverständigen (Psychologen, Jugendpsychiatern) erfolgt. Eine Zeugenuntüchtigkeit (z. B. bedingt durch eine geistige Störung, durch Zerfahrenheit des Denkens oder zu starke emotionale Beteiligung am Geschehen) kann bis zur Zeugenunfähigkeit reichen. Zeugentüchtigkeit und Glaubwürdigkeit sind wesentliche Forschungsthemen der forensischen Psychologie.

Universal-Lexikon. 2012.

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